Begutachtung

 

In vielen Fällen kann die medizinische Beurteilung eines Patienten nicht nur nach Aktenlage erfolgen. Wenn es um Unfall- und Verletzungsfolgen, Spätschäden, einen Grad der Behinderung (GdB) oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit geht, ist die körperliche Untersuchung oft unerlässlich.

Bei der Begutachtung kommt es darauf an, einen Sachverhalt unvoreingenommen und medizinisch korrekt zu beurteilen und Probleme und ihre Auswirkungen vollständig zu erfassen. Weder der Untersuchte noch die Gegenseite dürfen hierbei benachteiligt werden.

Wir verfügen über große Erfahrung in der medizinischen Begutachtung. Sowohl im Sozialrecht (GdB, Arbeitsunfähigkeit, Unfallfolgen, Rentenfragen) als auch im Zivil- und Strafrecht (Unfallfolgen, Unfallzusammenhang, Dauerfolgen) werden regelmäßig hochspezialisierte Gutachten erstellt. Eine zeitnahe und fachlich hochwertige Durchführung ist für uns selbstverständlich.

Wir erstellen ausführliche und auch für Laien verständliche und nachvollziehbare Gutachten

- auf dem Gebiet der Orthopädie und Unfallchirurgie

- im Sozial-, Zivil-, und Strafrecht

- Rentengutachten der Deutschen Rentenversicherung

- BG-Gutachten (Renten- und Zusammenhangsgutachten der Berufsgenossenschaften)

- Versicherungsgutachten

- auch als Zweitmeinung

- auch nach § 109 SGG

 

Auch wenn es um Fragen der Beurteilung bereits erstellter Expertisen anderer Gutachter geht, können wir Ihnen mit fundiertem Fachwissen weiterhelfen.